Auszug aus der aktuellen Satzung des Imkervereins Zehdenick und Umgebung (1907) e.V.

§ 1 Name und Sitz
Der Imkerverein hat seinen Sitz in Zehdenick, Landkreis Oberhavel und erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Zehdenick und Umgebung. Er gehört dem Landesverband Brandenburg an und trägt den Namen: „Imkerverein Zehdenick und Umgebung (1907) e.V.“. Der Imkerverein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Ziele und Aufgaben
Der Imkerverein hat die Aufgabe, alle in seinem Bereich wohnhaften Imker als Mitglieder zu gewinnen und ihre Interessen zu vertreten. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf die Förderung und Entwicklung der Imkerei und dient dem Gemeinwohl. Der Imkerverein stellt sich im Besonderen folgende Ziele:

1. Der Verein bezweckt die Förderung und Verbreitung der Bienenhaltung, die Beratung seiner Mitglieder in fachlichen Fragen der Bienenzucht, die Förderung der Zuchtmaßnahmen und des Wanderwesens, die Verbesserung der Bienenweide, sowie die Bekämpfung der Bienenkrankheiten.

2. Der Verein fördert den Natur- und Landschaftsschutz, indem seine Mitglieder für die flächendeckende Verbreitung der Honigbiene sorgen. Die Versorgung der Landschaft mit Bienenvölkern trägt maßgeblich zur Bestäubung der Wild- und Kulturpflanzen bei. Die Blütenbestäubung dieser Pflanzen durch die Honigbiene, ist Grundlage für die Entwicklung und Erhaltung des Artenreichtums in der Pflanzenwelt; die Früchte- und Samenbildung nach der Bestäubung sichert eine reichhaltige und natürliche Versorgung der Tiere und eine Verbesserung der Erträge in Landwirtschaft und Obstbau.

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4. Der Verein bemüht sich, durch Öffentlichkeitsarbeit (Lehr- und Vortragsveranstaltungen, Gäste am Bienenstand, Führung von Schulklassen), der Bevölkerung die ökologische Bedeutung der Biene im Haushalt der Natur nahe zu bringen.


5. Ziel ist auch die Förderung, Ausbildung und Betreuung von Jungimkern zur Nachwuchsgewinnung.
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Zum Download:
- Die komplette, aktuelle Satzung des Vereins


Eine Vorlage für Beitrittserklärungen als Mitglied oder als Fördermitglied gibt es hier als Download, zum Ausfüllen und Abgeben:

- Vorlage Beitrittserklärung: Mitglied

 

(Wer hat ein altes Foto/PDF von der Original-Satzung?) 

AUS DEM ARCHIV:

Zur weiteren Information nachfolgend die Original-Satzung von 1910:

Satzungen des Bienenzucht- und Obstbau- Vereins Zehdenick und Umgegend 

Druck von Thewes, Zehdenick

1. Name des Vereins
Der Verein führt den Namen:
Bienenzucht- und Obstbau - Verein Zehdenick und Umgegend 

2. Zweck und Mittel
Der Verein bezweckt die Hebung der Bienenzucht und des Obstbaues und zwar: 
durch Versammlungen mit Vorträgen und Besprechungen, durch praktische Uebungen, durch Errichtung einer Bibliothek bienenwirtschaftlicher und obst- und gartenbauwirtschaftlicher Schriften, durch gemeinsame Vertretung der Vereinsinteressen bei Behörden und in der Oeffentlichkeit, durch Ausstellungen u.s.w.

3. Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder werden, der vom Verein aufgenommen wird. Die Anmeldung hat an den Vorstand zu erfolgen. 
Der Jahresbeitrag beträgt 3 Mark und ist bis zum 15. Dezember des alten Vereinsjahres für das folgende Jahr zu entrichten. Kommt ein Mitglied dieser seiner Verpflichtung auch selbst auf eine Mahnung bis spätestens zum 31. Dezember nicht nach, so verliert es stillschweigend seine Mitgliedschaft. Das Vereinsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Im laufe eines Jahres eintretende Mitglieder haben den vollen Beitrag für das Jahr zu zahlen.

4. Vorstand
Der Vorstand stzt sich zusammen aus 
1. dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter 
2. dem Schriftführer und dessen Stellvertreter 
3. dem Kassierer 

Derselbe wird duch Stimmenmehrheit auf 1 Jahr gewählt. Wiederwahl ist gestattet.

5. Leitung des Verein 
Der Vorsitzende beruft und leitet die Versammlungen. Versammlungen und Vorstandssitzungen werden nach Bedürfnis abgehalten. Anträge seitens der Mitglieder sind an den Vorsitzenden zu richten.

6. Kassenprüfung
Im Monat Februar wird die Kasse auf Grund der vorjährigen Rechnungsführung von drei zu wählenden Kassenrevisoren ordnungsgemäßig gerpüft und von diesen über den Befund in der nächsten Generalversammlung berichtet. 
Der Vorstand hat jederzeit das Recht, in die Kassenverhältnisse Einsicht zu nehmen. Jede Zahlung weist der Vorsitzende an.

7. Ausschluss von Mitgliedern 
Außer nach § 3. kann ein Ausschluß von Mitgliedern durch die Generalversammlung erfolgen, wenn ein Mitglied den Anstand veletzt, sich der Ordnung des Vereins nicht fügt, oder der Wirksamkeit desselben entgegenarbeitet. 
Ferner durch Austrittserklärung eines Mitgliedes, welche schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden abzugeben ist. Das ausgeschlossene Mitglied meidet sofort die Versammlungen des Vereins und hat keinen Anspruch an die Vereinskasse zu erheben.

8. Beschlüsse 
Alle Beschlüsse werden nach einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Über bienenwirtschaftliche Fragen entscheiden nur Bienenzüchter, sonst stimmen alle Mitglieder ab.

9. Satzungsänderung
Auflösung des Vereins. 
Bei Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins entscheidet Zweidrittel-Majorität. Diesbezügliche Anträge sind von mindestens der Hälfte der Vereinsmitglieder zu unterzeichnen und in einer Generalversammlung dem Vorsitzenden zu unterbreiten. Dieser hat den anwesenden Mitgliedern sofort und den nicht anwesenden spätestens 14 Tage vor der nächsten Versammlung davon Kenntnis zu geben. 
Der Antrag ist auf die nächste Tagesordnung zu setzen

10. Vereinsvermögen 
Bei Auflösung des Vereins beschließt die letzte Generalversammlung über das Vereinsvermögen, welches zum Wohle der Bienenzucht und des Obstbaues zu gleichen Teilen verwendet werden muß.

11. Schlussbestimmung
Mit dem heutigen Tage verlieren die bisherigen Satzungen vom 17. November 1907 ihre Gültigkeit. 

Zehdenick, den 17. September 1910

Der Vorstand 

P. Geserich - 1. Vorsitzender 
W. Pieper - 2. Vorsitzender 
F. Lüdicke - Schriftführer 
O. Kämpfer - Kassierer